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Di-Do: 9-12 & 13-16 Uhr | Fr: 9-12 Uhr – 0361 264650


29 Januar 2016

 

Ziel ist es, durch eine Grundausbildung ehrenamtlich Tätige zu befähigen, Kinder und Jugendliche selbstständig anzuleiten, ihr Tun bewusst zu gestalten, Gruppen zu führen sowie die eigene ehrenamtliche Tätigkeit zu reflektieren. Inhalte der Ausbildung: -Pädagogische und psychologische Grundlagen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie in Gruppen -Rechtlich relevante Grundlagen in der Jugendarbeit und Gefahrentatbestände des Kinder- und Jugendalters -Grundlagen der Organisation, Finanzierung und Verwaltung von Jugendarbeit

Voraussetzungen zum Erwerb der JuLeiCa

  1. Ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit
  2. Jugendleiterin oder der Jugendleiter ist in dieser Eigenschaft im Sinne des § 73 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für einen Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ehrenamtlich tätig.
  3. Die Inhaberin bzw. der Inhaber der Juleica muss eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiterin bzw. Jugendleiter erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten, z. B. eine Gruppe zu leiten.
  4. Die Inhaberin bzw. der Inhaber der Juleica soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wenn du noch Fragen zur JuLeiCa-Schulung hast, kannst du dich gerne bei mir melden.

Liebe Grüße Tobias Nestler

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Leiter Theologie, Jugend und Weltweit